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Privaten Krankenversicherung

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Einträge: 26
Kategorie: Private Krankenversicherung
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hinzugefügt am: 02.03.2011 - 07:48:36
aktualisiert am: 27.05.2011 - 22:08:47


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PKV News - central.vita - neues flexibles Produkt am Zusatzversicherungsmarkt
Ein weiteres Novum im Zusatzversicherungsgeschäft: Entscheiden sich Versicherte für drei Bausteine aus der gleichen Leistungsstufe, können sie eine Tarifvariante mit garantierter Beitragsrückerstattung wählen.central.vita - neues flexibles Produkt am ZusatzversicherungsmarktDie Central Krankenversicherung bietet exklusiv über die Deutsche Vermögensberatung AG gesetzlich Versicherten eine vollkommen neue Zusatzversicherung an. Der „central.vita“ umfasst vielfältige Leistungssegmente, wie zum Beispiel Sehhilfe, Hörgeräte, Vorsorge, Naturheilverfahren, Chefarzt, freie Krankenhauswahl und Zahnersatz. Jedoch ist der Vita nicht mit den gängigen Kompakttarifen vergleichbar. Vielmehr können die verschiedenen Bausteine flexibel und individuell in unterschiedlichen Leistungsniveaus ausgewählt und kombiniert werden. Damit ist das Produkt Trendsetter im wichtigen Zusatzversicherungsmarkt.„Wir haben uns bewusst für den Wechsel hin zum flexiblen Bausteinprinzip entschieden“, sagt Oliver Brüß, Vorstand für Vertrieb und Marketing. „Die Kundenwünsche tendieren immer mehr dahin, den Versicherungsschutz den jeweiligen Lebensphasen anzupassen. Der central.vario und jetzt auch der central.vita sind dafür die richtigen, zukunftsweisenden Produkte.“Die Tariffamilie Vario ist das 2009 aufgelegte Pendant im Vollversicherungsmarkt. Mit ihren Bausteinoptionen wurde sie inzwischen mehr als 110.000 Mal abgeschlossen. Beim Vario wie beim Vita können Kunden aus den Bereichen „Ambulant“, „Stationär“ und „Zahn“ in den Leistungsstufen „Eco“, „Plus“ und „Top“ ein individuell passendes Angebot zusammenstellen.Beide Tariffamilien bieten Optionsrechte an. Bei der Wahl von drei Vita- Bausteinen können Kunden alle zwei Jahre ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten erhöhen. Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt auch, wenn sich Versicherungsnehmer nach einer zwischenzeitlichen Herunterstufung anlässlich der Geburt eines Kindes oder von Arbeitslosigkeit wieder höher stufen lassen. Diese im Zusatzversicherungsmarkt einmaligen Optionsrechte gelten bis zum 50. Lebensjahr.NACHHILFELEHRER PLUS 25.000 EURO SOFORTHILFE FÜR KINDERNeu am Markt ist auch der Vita-Baustein „Junior“. Für 17,73 Euro sind kieferorthopädische Leistungen versichert (bis 2.000 Euro). Sogar der Nachhilfelehrer wird bei einem sechs Wochen oder länger dauernden, krankheitsbedingten Schulausfall bezahlt (bis 1.000 Euro). Zudem werden beim Junior bei einer schweren Erkrankung, bei schwerwiegenden Unfallfolgen oder bei einer Pflegeeinstufung bis zu 25.000 Euro als Soforthilfe ausgezahlt. Das Geld kann gegen Kostennachweis zum Beispiel für dann notwendige Umbaumaßnahmen im Haus eingesetzt werden.Ein weiteres Novum im Zusatzversicherungsgeschäft: Entscheiden sich Versicherte für drei Bausteine aus der gleichen Leistungsstufe, können sie eine Tarifvariante mit garantierter Beitragsrückerstattung wählen. Bleiben Erwachsene in einem Kalenderjahr leistungsfrei, werden zwischen 50 und 250 Euro zurückgezahlt. Zudem bietet der Vita „Ambulant Top“ den Vorteil, sich bei besonders schweren Unfällen oder Erkrankungen auch im ambulanten Bereich als Privatpatient behandeln zu lassen.Ein 35-jähriger Mann zahlt in der Bausteinkombination Ambulant Eco, Stationär Eco und Zahn Plus einen Tarifbeitrag von monatlich 28,69 Euro (35-jährige Frau: 34,22 Euro). Für einen höherwertigen Versicherungsschutz in der Kombination Ambulant Eco, Stationär Plus und Zahn Top zahlt er einen Tarifbeitrag von monatlich 53,03 Euro (35-jährige Frau: 56,97 Euro).Quelle: Central Krankenversicherung AG, (2011)
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=27
Eintrag vom: 07:50:48 - 12.04.2011
PKV News - Krankenversicherte erhalten 45,7 Millionen Euro Pauschalleistung
An mehr als 110.000 Krankenversicherte hat die Continentale jetzt rund 45,7 Millionen Euro Pauschalleistung ausgezahlt. Insgesamt profitieren nahezu 77 Prozent der Versicherten in entsprechenden Tarifen von der Zahlung, die im Vergleich zum Vorjahr um rund 3 Prozent gestiegen ist.Die Continentale: Krankenversicherte erhalten 45,7 Millionen Euro PauschalleistungAn mehr als 110.000 Krankenversicherte hat die Continentale jetzt rund 45,7 Millionen Euro Pauschalleistung ausgezahlt. Insgesamt profitieren nahezu 77 Prozent der Versicherten in entsprechenden Tarifen von der Zahlung, die im Vergleich zum Vorjahr um rund 3 Prozent gestiegen ist. Dabei erhält jeder Zweite eine Pauschalleistung in Höhe von sechs Monatsbeiträgen. Konkret heißt das: Vollversicherte bekommen durchschnittlich mehr als 1.800 Euro, Zusatzversicherte mehr als 50 Euro."Für die Continentale ist die garantierte Pauschalleistung ein Erfolgsmodell", betont Dr. Christoph Helmich, zuständiges Vorstandsmitglied im Versicherungsverbund. "Mit der Pauschalleistung belohnen wir das kosten- und gesundheitsbewusste Verhalten unserer Versicherten. Davon profitiert letztendlich die gesamte Versichertengemeinschaft."Hintergrund: In den Genuss der garantierten Pauschalleistung kommen Voll- und Zusatzversicherte, für die im vorausgegangenen Geschäftsjahr keine Leistungen ausgezahlt wurden. Die Pauschalleistung entspricht im ersten leistungsfreien Jahr drei Monatsbeiträgen und kann in vier Jahren auf sechs Monatsbeiträge steigen. Sie wird anteilig auch dann gezahlt, wenn der Versicherungsbeginn innerhalb des Jahres liegt. Anders als die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird die garantierte Pauschalleistung unabhängig vom Geschäftsergebnis gezahlt.Quelle: Continentale Krankenversicherung a.G., (2011)
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=26
Eintrag vom: 07:44:19 - 12.04.2011
PKV News | Die profitabelsten und kostengünstigsten Krankenversicherer
Im Schnitt der Jahre 2004 bis 2009 weist die DEVK die höchste versicherungs-geschäftliche Ergebnisquote unter den privaten Krankenversicherern auf, die Mannheimer die geringste. Bei der Verwaltungskostenquote liegt die HUK-Coburg vorne, während die DEVK hier auf den schlechtesten Wert kommt. Das zeigt das M-Rating in der PKV im Map-Report 761.Im Schnitt der Jahre 2004 bis 2009 weist die DEVK die höchste versicherungs-geschäftliche Ergebnisquote unter den privaten Krankenversicherern auf, die Mannheimer die geringste. Bei der Verwaltungskostenquote liegt die HUK-Coburg vorne, während die DEVK hier auf den schlechtesten Wert kommt. Das zeigt das M-Rating in der PKV im Map-Report 761.Eine große Rolle im Wettbewerb zwischen den Versicherern untereinander und mit der gesetzlichen Krankenversicherung spielen die Kosten. Dabei hängen die Abschlusskosten direkt mit dem Neugeschäft und somit auch mit dem für Krankenversicherer wichtigen Wachstum zusammen. Die Verwaltungskosten belasten die Kalkulation hingegen unabhängig vom Wachstum.„Niedrige Verwaltungskosten erfreuen sich in der Presse seit jeher einer besonderen Aufmerksamkeit, mit Lob für die vermeintlich kostengünstig arbeitenden Versicherer“, stellt Map-Report-Chefredakteur Manfred Poweleit im Map-Report 761 heraus.Oft werde dabei übersehen, dass auch noch andere Kosten wie etwa Aufwendungen für Kapitalanlagen, für Schadenregulierung oder eben Abschlusskosten anfallen. Wenn an den Verwaltungskosten etwas gedreht werden solle, ist es Poweleits Ansicht nach „sicher nicht erforderlich, das Rad neu zu erfinden. Nichtsdestotrotz ist die Verwaltungskostenquote eine interessante Kennzahl.“Sparsam haushalten konnten längst nicht alle AnbieterKostenführer ist hier seit einigen Jahren die HUK-Coburg, die auch im Jahr 2009 wieder unter einem Prozent blieb. Auch wenn bei jeder Quote hinterfragt werden muss, wie diese zustande gekommen ist, ist der Wert der HUK-Coburg dennoch ein Benchmark.Auch auf Zwölfjahressicht weist die HUK-Coburg den besten Wert auf. Im Schnitt der Jahre 1998 bis 2009 machen die Brutto-Verwaltungsaufwendungen 1,20 Prozent der verdienten Bruttobeiträge aus. Niedrige Verwaltungskostenquoten zwischen ein und zwei Prozent gab es auch bei der SDK, der Debeka, der Alten Oldenburger und der Landeskrankenhilfe.Mit über fünf Prozent auf die höchsten Werte kommen die Inter und die DEVK, während die Mannheimer knapp darunter liegt. Mehr als vier Cent pro verdientem Beitragseuro gehen darüber hinaus bei der Nürnberger und bei dem Deutschen Ring für Verwaltungskosten drauf. Der Durchschnittswert liegt bei fast drei Prozent.Kosten rauf, Erträge runterWie der Map-Report 754-756 aufgezeigt hat, fiel im Jahr 2009 die Verwaltungskostenquote in der PKV-Branche leicht auf 2,55 Prozent, während die Schadenquote um fast zwei Prozentpunkte auf 79,3 Prozent und die Abschlusskostenquote um 0,15 Prozentpunkte auf 8,50 Prozent anstieg. Das hatte auch Auswirkungen auf die versicherungs-geschäftliche Ergebnisquote, die um über einen Prozentpunkt auf so gerade eben noch acht Prozent nachgab (VersicherungsJournal 30.11.2010).Die versicherungs-geschäftliche Ergebnisquote nach dem Kennzahlenkatalog der privaten Krankenversicherung ist ein Indikator für die Ertragsstärke eines privaten Krankenversicherers. Sie gibt an, wie viel Prozent der verdienten Bruttobeiträge nach Abzug der Schaden-, Verwaltungs- und Abschlussaufwendungen übrig bleiben.Die profitabelsten KrankenversichererIm Schnitt der Jahre 2004 bis 2009 liegt diese Quote mit 9,85 Prozent um fast zwei Prozentpunkte höher. Mit weit über 18 Prozent als besonders ertragsstark zeigte sich die DEVK. Auf einen Wert von fast 16 Prozent kommt die Landeskrankenhilfe vor der Concordia mit knapp über und der R+V sowie der Alten Oldenburger mit knapp unter 14 Prozent. Bei zwölf weiteren Anbietern war der versicherungstechnische Gewinn größer als ein Zehntel der verdienten Bruttobeiträge.Am anderen Ende der Rangliste wieder finden sich die Mannheimer mit knapp unter und die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die Continentale mit knapp über sechs Prozent. Auch die HUK-Coburg und ihre Tochtergesellschaft Pax-Familienfürsorge blieben mit knapp über sieben Prozent deutlich hinter dem Marktdurchschnitt zurück.Quell:  VersicherungsJournal vom 28.01.2011
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=25
Eintrag vom: 09:42:49 - 25.02.2011
PKV News | Map-Report Drei private Krankenversicherer mit der Höchstnote
Die Debeka bekam auch im aktuellen Map-Report 761 „Private Krankenversicherung: M-Rating“ die höchste Punktzahl. Ebenfalls die Höchstnote „mmm“ bekamen die DKV und die R+V. Für Angestellte (Beamte) gab es über die untersuchten Anbieter hinweg eine durchschnittliche Beitragserhöhung von 5,5 (2,0) Prozent im Bestand und von 7,3 (3,5) Prozent im NeugeschäftDie Debeka bekam auch im aktuellen Map-Report 761 „Private Krankenversicherung: M-Rating“ die höchste Punktzahl. Ebenfalls die Höchstnote „mmm“ bekamen die DKV und die R+V. Für Angestellte (Beamte) gab es über die untersuchten Anbieter hinweg eine durchschnittliche Beitragserhöhung von 5,5 (2,0) Prozent im Bestand und von 7,3 (3,5) Prozent im NeugeschäftDebeka, DKV und R+V mit der Höchstnote Hinter den drei Anbietern Debeka, DKV und R+V mit der Höchstnote „mmm“ für „langjährig hervorragende Leistungen“ erlangte die Allianz – insbesondere aufgrund einer moderaten Bestandsbeitrags-Entwicklung bei leichten bilanziellen Schwächen – auf Anhieb die Note „mm“, die für „langjährig sehr gute Leistungen“ an insgesamt acht Gesellschaften vergeben wurde. 5,5 Prozent Beitragserhöhung für AngestellteBei der Beitragsentwicklung in den Beispielrechnungen des Angestellten von 2010 auf 2011 zeigte sich über alle untersuchten Gesellschaften hinweg eine durchschnittliche Steigerung von 5,5 Prozent im Bestandsgeschäft, was einem Rückgang um 1,7 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht.Die größte Anhebung hat mit 16,4 Prozent den Angaben zufolge die Provinzial Kranken vorgenommen, was dem höchsten Wert in den Map-Report-Untersuchungen seit 2004 entspreche. Knapp dahinter folgt die Debeka mit einem Plus von 14,1 Prozent. Auch bei der Alten Oldenburger und der HUK-Coburg fiel die Erhöhung mit 10,9 beziehungsweise 10,6 Prozent in etwa doppelt so hoch aus wie im Durchschnitt.Während Concordia, DEVK, DKV und Signal ihre Kunden mit Beitragserhöhungen verschont haben, sattelte die Allianz nur vergleichsweise geringe 0,75 Prozent drauf, heißt es im Map-Report weiter. Die restlichen Teilnehmer hätten die Beiträge um drei bis fünf Prozent erhöht, also „vergleichsweise moderat und durchaus im Rahmen der gestiegenen Leistungsausgaben der Branche.
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=24
Eintrag vom: 09:42:37 - 25.02.2011
PKV News | Hartz IV Empfänger bekommen angemessene Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe erstattet
In seinem Urteil (Az.: B 4 AS 108/10 R) entschied das Bundessozialgericht, dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Anspruch darauf hat, dass der Träger der Grundsicherung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe übernehmen muss.„Die private Krankenversicherung begrüßt das Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts. Es schafft endlich Klarheit zu Gunsten der Hilfebedürftigen: Zu ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenz-minimum gehört ein angemessener Krankenversicherungsschutz. Dementsprechend müssen die Sozialbehörden bei Privatversicherten die dazu nötigen Beiträge übernehmen.   Die Sicherung des Existenzminimums ist eindeutig Pflicht des Sozialstaates. Er darf diese Aufgabe nicht auf die Krankenversicherung abwälzen. Das aber geschieht zurzeit, indem die Sozialbehörden für Empfänger von ALG-II oder Sozialhilfe die erstatteten Beiträge künstlich auf rund 130 Euro kürzen. Dass dieser gekürzte Zuschuss bei weitem nicht kostendeckend ist, beklagen PKV und gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gleichermaßen. Die GKV erhält dafür immerhin Milliardenzuschüsse aus Steuermitteln, die PKV nicht.  Die PKV bekennt sich ohne Wenn und Aber zum lebenslangen Schutz für ihre Versicherten, auch in Fällen sozialer Hilfebedürftigkeit. Zu jeder Versicherung gehört dabei eine entsprechende Beitragszahlung. Doch obwohl die PKV den Beitrag im Basistarif bei Hilfebedürftigkeit schon um die Hälfte verringert hat, reichen die Zahlungen der Sozialbehörden bislang noch nicht einmal dafür annähernd aus. Der Sozialstaat verweigert den Bedürftigen hier das zum Existenzminimum Nötige.  Die bisherige Praxis widerspricht auch den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 und 09.02.2010, wonach Krankenversicherungsbeiträge zum Existenzminimum gehören. Der Gesetzgeber muss die mit der Gesundheitsreform von 2007 gerissene Deckungslücke nun schnellstmöglich reparieren, indem endlich wieder vollständige Krankenversicherungsbeiträge erstattet werden.“Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) 
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=23
Eintrag vom: 09:42:22 - 25.02.2011
PKV News | Assekurata-Ratings: Barmenia Kranken mit gutem Ergebnis.
Die Barmenia Krankenversicherung a. G. (Barmenia Kranken) erhält im aktuellen Assekurata-Rating ein gutes Urteil (A), nachdem das Unternehmen zuvor eine sehr gute Bewertung (A+) erhalten hatte.BARMENIA KRANKENversicherungDie Gesellschaft überzeugt einmal mehr durch die exzellente Sicherheit und die sehr gute Kundenorientierung. Auch die Beitragsstabilität der Barmenia Kranken ist sehr gut. Zum guten Gesamtergebnistragen darüber hinaus die weitgehend gute Erfolgslage sowie das voll zufriedenstellende Wachstum bei.BESTNOTE FÜR DIE SICHERHEITDie Sicherheit der Barmenia Kranken wird im aktuellen Folgerating mit exzellent bewertet. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2009 marktüberdurchschnittliche 17,51 % (Markt: 14,42 %). Zudem erfüllt die Gesellschaft sowohl die aufsichtsrechtlichen Anforderungen als auch die strengeren Solvabilitätsrichtlinien nach dem Value-at-Risk-Modell von Assekurata in exzellenter Weise. Das sehr fortschrittliche Risikomanagement ist exzellent organisiert und entspricht nahezu vollständig den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen (MaRisk VA).Quelle: ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH, (2011)Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung der Barmenia finden unter www.finanzmanager24.com
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=21
Eintrag vom: 09:41:48 - 25.02.2011
PKV News | Zweibettzimmer für alle
CDU fordert Zweibett-Zimmer für Kassenpatienten Die Union will die anstehende Gesundheitsreform nutzen, um deutliche Verbesserungen für Patienten gegenüber Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten durchzusetzen. So solle es künftig nur noch Zweibett-Zimmer in den Krankenhäusern geben.Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, schnellere Termine beim Spezialisten und mehr Landärzte: Die Union will nach dem Griff in die Taschen der Beitragszahler mit der nächsten Gesundheitsreform die Situation der Patienten deutlich verbessern. Sie fordert die Abschaffung der gängigen Vier-Bett-Zimmer für Kassenpatienten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gibt es dazu noch keine Festlegungen.Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sagte der „Süddeutschen Zeitung“ zu den Vier-Bett-Zimmern: „Das wird den Bedürfnissen der Menschen einfach nicht mehr gerecht, das ist etwa für einen Krebskranken eine ziemliche Zumutung.“Bei den niedergelassenen Medizinern müsse der Service deutlich besser werden. Fachärzte etwa sollten Termine innerhalb von drei Wochen vergeben und diese auch einhalten. Auch will die Koalition im Kampf gegen gefährliche Krankenhaus-Keime vorankommen. Das Gesundheitsministerium betonte am Montag, es gebe bei allen Punkten noch keine Festlegungen. „Wir haben die Vorschläge von Herrn Spahn zur Kenntnis genommen.“ Gemeinsam mit Ländern und Verbänden würden die Ideen für das geplante Versorgungsgesetz in einer Kommission geprüft.Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will mit dem Gesetz auch den Ärztemangel auf dem Land bekämpfen. Wann Versicherte in der Praxis davon etwas haben, ist aber offen. Einen konkreten Fahrplan für die Verhandlungen gebe es nicht, so das Ministerium. Spahn sagte, erste Eckpunkte könnten zu Ostern vorliegen.In dem Regelwerk soll es Anreize für die Kliniken geben, die Zahl der Betten pro Zimmer zu reduzieren. „Wer noch Vier-Bett-Zimmer anbietet, bekommt dann weniger Geld.“ Auch wolle Schwarz-Gelb jede Klinik dazu verpflichten, die Zahl der Infektionen zu veröffentlichen, die durch Krankenhauskeime entstanden sind.Spahn betonte, Kliniken und Ärzte hätten in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 8,5 Milliarden Euro zusätzlich bekommen. „Das ist eine Riesensumme und die muss sich jetzt in einer besseren Versorgung bemerkbar machen.“Die Klinik-Betreiber kritisierten den CDU-Experten. „Spahn plagt das schlechte Gewissen. Er sollte den Kliniken erst einmal die eine Milliarde Euro zurückgeben, die jetzt per Gesetz den Krankenhäusern genommen wird“, sagte Georg Baum von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Zu den 5500 offenen Arztstellen in den Kliniken äußere sich die Politik nicht.Die erste größere Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Der Beitragssatz für die 50 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent. Bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro brutto verteuert sich die GKV mit der Erhöhung um 7,50 Euro monatlich.Die gesetzlichen Krankenkassen erklärten, bei den Krankenhäusern müsse es mehr Wettbewerb um eine gute Versorgung und eine hohe Servicequalität geben. „Wenn dadurch die Patienten auch noch ohne Mehrkosten besser untergebracht werden, dann ist dies zu begrüßen“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.Quelle: Handelsblatt 27.12.2010
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=20
Eintrag vom: 09:41:36 - 25.02.2011
PKV News | Kassenbeitrag für Studenten steigt um 21 Prozent
Für ihre Krankenversicherung müssen Studenten im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Auf sie kommen gleich zwei Kostensprünge zu.Studenten müssen sich ab dem kommenden Jahr auf deutlich höhere Kosten für die Krankenversicherung einstellen. Gesetzlich versicherte Studenten zahlen nach Regierungsangaben ab 1. Januar 55,55 Euro im Monat, zum Sommersemester 2011 folgt dann ein Sprung auf 64,77 Euro im Monat. Im Vergleich zum aktuellen Beitrag von 53,40 Euro steigt der Beitragssatz für Hochschüler damit um rund 21 Prozent.Für Studenten gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei allen gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrag. Dieser orientiert sich am allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der allgemeine Satz steigt zum Jahresbeginn von 14,9 auf 15,5 Prozent – und mit der Erhöhung wächst auch die Belastung für Studenten.Der zweite Kostensprung zum Sommersemester ist eine Folge der beschlossenen Bafög-Erhöhung. Die Höhe der Förderung ist eine wichtige Größe bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags für Studenten. Seit dem Wintersemester gibt es mehr Bafög. Der neue Höchstsatz liegt bei 670 Euro monatlich. Im Schnitt kassieren Studenten, die eine Förderung bekommen, 13 Euro mehr im Monat. Das wirkt sich auch auf den Kassenbeitrag aus, allerdings erst verzögert zum Sommersemester, also ab April.Weltonline vom 21.12.2010
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=19
Eintrag vom: 09:41:26 - 25.02.2011
PKV News | DKV belegt Platz 1 und 2 in Focus Money!!
Focus Money hat im September 2010 Pflegezusatzpolicen untersucht. Dabei hat die DKV im 1. Teil dieses Artikels für Tarife mit Teilabdeckung, einen hervorragenden Platz 1 (für Frauen) belegt.
http://www.finanzmanager24.com/Pressemeldungen-private-Krank ...
Eintrag vom: 09:41:09 - 25.02.2011
PKV News | Assekurata-Rating: NÜRNBERGER Krankenversicherung AG zum neunten Mal in Folge mit „sehr gut“ ausgezeichnet
(18.01.2011) • Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG (NKV) bestätigt auch in diesem Jahr das sehr gute Urteil (A+) der Vorjahre. Dabei verbessert sich das Unternehmen in der Kundenorientierung von weitgehend gut auf gut.ÄUSSERST GERINGE BESCHWERDEQUOTEIn der aktuellen Kundenbefragung kann sich die NKV gegenüber der Vorbefragung in vielen Bereichen deutlich verbessern und erreicht ebenfalls ein gutes Ergebnis (Vorjahr: weitgehend gut).Insbesondere die Auswahl der Maklerverbindungen sorgt für ein außerordentlich hohes Zufriedenheitsniveau bei den NKV-Kunden. So geben 98,3 % an, wunsch- und bedarfsgerecht beraten worden zu sein, was den besten Wert unter den von Assekurata gerateten Krankenversicherungsunternehmen darstellt. Zudem gehört die NKV zu den Unternehmen mit den geringsten Beschwerdequoten.Mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis der Tarife sind knapp die Hälfte der Befragten (47,3 %) vollkommen oder sehr zufrieden, was einem überdurchschnittlichen Wert entspricht (Assekurata-Durchschnitt: 43,2 %). Der neue Pflegetagegeldtarif PTF/PTS der NKV weist aus Sicht von Assekurata ein sehr hohes Leistungsspektrum auf und wird daher mit der Bestnote exzellent bewertet.AUCH BEITRAGSANPASSUNG IN 2011 NIEDRIGDank seiner hohen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) verfügt das Unternehmen über genügend Mittel, notwendige Beitragsanpassungen entsprechend abzufedern. Mit einer RfB-Quote von 36,03 % übertrifft die NKV in 2009 das Marktniveau von 28,52 % deutlich. Im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2011 passte die Gesellschaft ihre Beiträge im Normalgeschäft um 4,70 % an (Assekurata-Durchschnitt: 5,11 %), wobei die Beitragsanhebung zu 2011 mit 2,65 % nur etwa halb so hoch ausfiel wie im Assekurata-Durchschnitt. Assekurata bewertet die Beitragsstabilität der NKV mit exzellent.Quelle: ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH, (2011)Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie unter www.finanzmanager24.com
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=22
Eintrag vom: 09:41:01 - 25.02.2011
PKV News | Höchstbeitrag im Basistarif
Ebenfalls neu geregelt wurde die Festsetzung des Höchstbeitrags im Basistarif. Er ergibt sich zukünftig aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes (ab 1. Januar 2011: 15,5 Prozent) mit der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.712,50 Euro monatlich). Hinzugerechnet wird ggf. der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen KrankenversicherungEbenfalls neu geregelt wurde die Festsetzung des Höchstbeitrags im Basistarif. Er ergibt sich zukünftig aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes (ab 1. Januar 2011: 15,5 Prozent) mit der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.712,50 Euro monatlich). Hinzugerechnet wird ggf. der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für das Jahr 2011 gibt das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen am 3. Januar 2011 im Bundesanzeiger bekannt.Der Höchstbetrag im Basistarif hat ab dem 1. Januar 2011 mindestens eine Höhe von 575,44 Euro. Wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben, erhöht sich der Höchstbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags rückwirkend zum 1. Januar 2011.Erklärung Basistarif private KrankenversicherungSeit dem 1. Januar 2009 bietet die private Krankenversicherung den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif an. Der Basistarif unterscheidet sich sehr deutlich von den anderen Produkten der privaten Krankenversicherung: 1. Der Basistarif ist ein gesetzlich definiertes Produkt, das nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss. Der für die PKV typische höherwertige Versicherungsschutz besteht im Basistarif nicht.2. Durch einschnürende gesetzliche Vorgaben ist der Basistarif zudem nicht kostendeckend. Die verbleibende Deckungslücke geht laut Gesetz auf Kosten der Bestandsversicherten in der PKV.  3. Die Leistungen im Basistarif unterscheiden sich beträchtlich von den echten PKV-Tarifen. Der Basistarif muss den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nachbilden. Während die PKV-Versicherten dauerhaft ein vertraglich garantiertes Schutzpaket erhalten, muss der Basistarif immer den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen folgen. Werden dort Leistungen gekürzt, dann gilt das in Zukunft auch für den Basistarif.4. Anders als in der GKV ist die Höhe des Beitrages in der PKV nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom Umfang der versicherten Leistungen, vom Eintrittsalter und vom Geschlecht. Das gilt auch für den Basistarif. So genannte Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn spielen im Basistarif jedoch keine Rolle: Individuelle Risikozuschläge werden – anders als sonst in der PKV – nicht erhoben. Das Gesetz gibt als maximale Beitragshöhe den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vor (2010 rund 581 Euro/Monat). Mehr muss ein Versicherter im Basistarif nicht bezahlen – bis zu dieser Höhe zahlt er aber auch dann, wenn sein Einkommen zum Beispiel als Rentner sinkt. 5. Im Unterschied zur GKV wird im Basistarif für jede versicherte Person ein eigener Beitrag erhoben. Ein Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge (jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag). Auch für Kinder und Jugendliche sind gesonderte Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von rund 275 Euro zu zahlen. In der GKV dagegen sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen stets beitragsfrei mitversichert. 6. Bei allen vom Gesetzgeber erzwungenen Parallelen zwischen GKV-Niveau und PKV-Basistarif gibt es erhebliche Unterschiede mit großen Auswirkungen auf die Beitragshöhe: Anders als in der GKV müssen auch im Basistarif die PKV-typischen Alterungsrückstellungen gebildet werden. Durch die politischen Vorgaben startet der Basistarif mit überdurchschnittlich alten und kranken Versicherten. Es kommt nicht zu der für das Versicherungsprinzip erforderlichen Risikomischung – anders als in der GKV mit ihren rund 70 Millionen Versicherten. Zudem erhält die PKV keinerlei Steuermittel, während die GKV allein im Jahr 2010 mehr als 15 Milliarden Euro Zuschuss aus Steuergeldern erhält. Überdies verfügt die PKV im Gegensatz zur GKV nur über sehr wenige Instrumente zur Kostensteuerung (z.B. Rabattverträge). Der Gesetzgeber stellt trotz vielfacher Aufforderungen bisher dieses Instrumentarium nicht zur Verfügung. Diese Punkte führen im Zusammenwirken zu dem hohen Beitragsniveau im Basistarif. Die PKV hat frühzeitig vor dieser Entwicklung gewarnt, der Gesetzgeber hat es dennoch anders beschlossen. Die PKV hat stets betont, dass es sich bei diesen Vorgaben beim Basistarif nicht um ein "Privatversicherungs-Schnäppchen" handeln kann. Der Basistarif ist mit so vielen gesetzlichen Vorgaben versehen, dass die allermeisten Versicherten den Höchstbeitrag von rund 590 Euro monatlich zahlen müssen. Mit diesen Vorgaben bedeutet der Basistarif eine Versicherung nach dem Modell der GKV unter dem Dach der PKV. Es ist kein echtes Produkt der PKV.Quelle: PKV Verband
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=16
Eintrag vom: 09:40:51 - 25.02.2011
PKV News | Erleichterungen für privat versicherte Eltern und Pflegende
Privat versicherte Arbeitnehmer, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV innerhalb einer Frist von drei Monaten befreien zu lassen. Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, an welche die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.Ab dem 31. Dezember 2010 gilt für Beschäftigte, die im Anschluss an die Zeiten des Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oderPflegezeit ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, dessen Arbeitszeit auf maximal die Hälfte vergleichbarer Vollbeschäftigte begrenzt ist und welches bei Vollbeschäftigung mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vergütet würde, dass sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen können.Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seit mindestens fünf Jahren versicherungsfrei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze war. Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit werden insoweit angerechnet.Beispiel: Ein privat versicherter Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 2006 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. In der Zeit vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 nimmt er Elternzeit, ohne einer Beschäftigung nachzugehen. Im Anschluss an die Elternzeit nimmt er eine Teilzeittätigkeit mit einem Umfang von 20 Stunden pro Woche und einem Jahresgehalt in Höhe von 25.000,-- Euro auf. Vergleichbare Vollbeschäftigte arbeiten 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer kann sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Teilzeittätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.Nicht maßgeblich ist, ob die Teilzeittätigkeit bei demselben Arbeitgeber ausgeübt wird, bei welchem vor der Elternzeit ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Nicht von Bedeutung ist darüber hinaus, ob der Arbeitnehmer in den fünf Jahren der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich oder privat versichert war.Beispiel: Ein freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 2005 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. In der Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2010 nimmt er wegen der Geburt von zwei Kindern Elternzeit und arbeitet bei Arbeitgeber A Teilzeit. Nach Ablauf der Elternzeit nimmt er eine Teilzeittätigkeit mit einem Umfang von 20 Stunden pro Woche und einem Jahresgehalt in Höhe von 25.000,-- Euro bei Arbeitgeber B auf. Vergleichbare Vollbeschäftigte arbeiten 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer kann sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Teilzeittätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln.Quelle: PKV Verband
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=15
Eintrag vom: 09:40:35 - 25.02.2011
PKV News | Ehemals Selbstständige sind bei Bezug von Hartz IV nicht gesetzlich krankenversichert
Wer in der Vergangenheit selbstständig erwerbstätig und privat versichert war, wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn schon vor dem Leistungsbezug der private Krankenversicherungsschutz beendet und die selbstständige Tätigkeit aufgegeben worden war.Dies hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) entschieden. Die private Krankenversicherung eines Hilfebedürftigen und späteren Klägers war im Jahr 2007 wegen Beitragsrückständen beendet worden. Seither war er nicht mehr krankenversichert. Als der Kläger kurz nach Aufgabe seiner selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld II bezog, wollte er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das lehnte die gewählte Krankenkasse ab: Der Betroffene sei verpflichtet gewesen, sich privat zu versichern. Die private Versicherung habe Vorrang. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, müsse er sich so behandeln lassen, als sei er versichert. table{border-width:1px; border-style:solid; border-color:black;} p, ul, ol{font:13px "Arial,Helvetica,sans-serif";} body{margin-top:15px;margin-left:10px};background-color:#ffffff;a:link{color:#0000EE !important;} a:visited {color:#0000EE !important;} a:hover {color:#0000EE !important;} a:active {color:#0000EE !important;} a:focus {color:#0000EE !important;}Hintergrund des Streits ist, dass seit dem 01.01.2009 eine allgemeine Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht. Selbstständige, die dem System der PKV zugewiesen sind, sind daher verpflichtet, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Gesetzgeber hat aber keine ausdrückliche Regelung für den Fall getroffen, dass diese Versicherungspflicht nicht erfüllt wird. Gleichzeitig begründet der Bezug von Arbeitslosengeld II Versicherungspflicht in der GKV. Dies allerdings nur, wenn der Betreffende nicht unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II überhaupt nicht krankenversichert und hauptberuflich selbstständig erwerbstätig war. Der Beschwerdeführer meinte nun, er zähle nicht zu diesen Selbstständigen, da er seine selbstständige Erwerbstätigkeit kurz vor dem Bezug des ALG-II aufgegeben habe.Dem hat das LSG NRW widersprochen. Für die Zugehörigkeit zu dem von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossenen Personenkreis der Selbstständigen komme es allein auf den durch die letzte berufliche Tätigkeit erlangten Status an, auch wenn die selbstständige Tätigkeit schon kurz vor dem Leistungsbezug beendet worden sei. Andernfalls würde die gesetzgeberische Grundentscheidung verfehlt. Der Gesetzgeber habe im Interesse einer gleichmäßigeren Lastenverteilung zwischen privater und gesetzlicher Versicherung die Risiken dem System zuzuweisen wollen, dem sie auf Grund der bisherigen beruflichen Tätigkeit des Betroffenen zuzuordnen seien. Da die privaten Versicherer verpflichtet sind, unabhängig von Vorerkrankungen einen Vertrag in Basistarif abzuschließen, müsse der Betroffene sich um eine entsprechende private Versicherung bemühen.LSG NRW, Beschluss vom 23.08.2010, Az.: L 16 KR 329/10 B ERQuelle: AssCompact 20.10.2010
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Eintrag vom: 09:40:21 - 25.02.2011
PKV News | Krankenkassenbeitrag steigt auf 15,5% ab 01.01.2011
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur "nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)angenommen.Damit steigt zum 1. Januar 2011 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen künftig 8,2 und Arbeitgeber 7,3 Prozent des Beitrags. Künftige Beitragssatzerhöhungen müssen die Arbeitnehmer allein finanzieren. Die gesetzlichen Krankenkassen können von 2012 an Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Versicherten verlangen, die bisherige Obergrenze von einem Prozent des Einkommens entfällt. Nur Hartz-IV-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeldempfänger müssen den Zusatzbeitrag nicht aufbringen. Wer damit sechs Monate im Rückstand ist, zahlt eine Strafgebühr von mindestens 30 Euro. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wird die Differenz aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen. Zudem können gesetzlich Krankenversicherte von 2011 an leichter in die private Krankenversicherung wechseln. Es genügt, die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro in einem Jahr zu überschreiten. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte der Bundestag für erledigt. table{border-width:1px; border-style:solid; border-color:black;} p, ul, ol{font:13px "Arial,Helvetica,sans-serif";} body{margin-top:15px;margin-left:10px};background-color:#ffffff;a:link{color:#0000EE !important;} a:visited {color:#0000EE !important;} a:hover {color:#0000EE !important;} a:active {color:#0000EE !important;} a:focus {color:#0000EE !important;}
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=13
Eintrag vom: 09:40:13 - 25.02.2011
PKV News | PKV will Rechnungszins in der Kalkulationsverordnung nicht senken
Es gibt keine Überlegungen des PKV-Verbandes, den in der Kalkulationsverordnung festgelegten Höchstrechnungszins zu senken.
http://www.finanzmanager24.com/google/pkv/Pressemeldungen-pr ...
Eintrag vom: 09:40:00 - 25.02.2011
PKV News | uniVersa zahlt bis zu vier Monatsbeiträge zurück
Die uniVersa Krankenversicherung a.G. hat im Oktober 16,4 Millionen Euro an Beiträgen zurückbezahlt und damit kostenbewusstes Verhalten der versicherten Mitglieder belohnt. Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Anzahl der leistungsfrei gebliebenen Jahre und kann bis zu vier Monatsbeiträge betragen.
http://www.finanzmanager24.com/google/pkv/Pressemeldungen-pr ...
Eintrag vom: 09:34:47 - 25.02.2011
PKV News | MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G. gibt wieder bis zu 4 Monatsbeiträge an seine Kunden zurück!
Seit über 55 Jahren ununterbrochen zahlt der MÜNCHENER VEREIN seine Beitragsrückerstattung an leistungsfreie Kunden aus. Diese Gesundheitsprämie für kostenbewusstes Verhaltenin diesem Jahr sind es insgesamt über 16Mio. EUR–erhalten die leistungsfreien Krankenversicherungskunden des Münchener Traditionshauses Anfang November bar auf ihr Konto.
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Eintrag vom: 09:34:40 - 25.02.2011
PKV News | Central Krankenversicherung isterneut Testsieger bei Focus-Money
Die Central Krankenversicherung ist erneut Testsieger im aktuellen PKV-Testbei Focus-Money – diesmal bei den Top-Policen mit dem größten Leistungsumfang.Die Central Krankenversicherung ist erneut Testsieger im aktuellen PKV-Testbei Focus-Money – diesmal bei den Top-Policen mit dem größten Leistungsumfang.Der Kölner Krankenversicherer überzeugt durch sehr günstige Beiträge und guteLeistungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Finanzmagazins Focus-Money (Ausgabe 10/2010) in Zusammenarbeit mit der Rating-Agentur Franke& Bornberg. Die Central besticht durch gute Noten: der Tarif central.vario (V211S2)wurde mit der Bestnote von 1,60 bewertet. Damit zählt die Central zu den Top-Anbietern in der PKV.In dem aktuellen PKV-Test hat Focus-Money in Zusammenarbeit mit der Rating-AgenturFranke & Bornberg sämtliche private Krankenversicherungen unter die Lupe genommen.Untersucht wurden die sogenannten „Top-Tarife“, das heißt Tarife mit besonders großemLeistungsumfang. Die Central Krankenversicherung hat mit ihrem Tarif central.vario (V211S2)in den Kategorien „Leistungsfähigkeit“, „Beitragshöhe“ und „Bonität des Anbieters“ erneut dieRating-Experten von Franke & Bornberg überzeugt. In allen drei Bereichen konnte die Centralmit Bestnoten punkten. Damit bekommt der Krankenversicherer für seinen Rundumschutzmit 1,60 die höchste Gesamtnote.Insgesamt seien die Leistungen gut, die Beiträge sehr günstig und die Finanzkraftausgezeichnet, konstatiert Focus-Money. Unter anderem beinhalten die Leistungen auch eineumfassende weltweite Absicherung von Auslandsaufenthalten während des ersten Jahres. Beieinem Aufenthalt innerhalb der EU oder in der Schweiz gilt diese Absicherung auch weiterhinab Beginn des zweiten Jahres.„Im ambulanten Bereich werden in der Regel ärztlicheLeistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen beim Heilpraktiker, ambulantePsychotherapie, Arzneimittel, allgemeine Schutzimpfungen und Transportkosten zu ambulanten Behandlungen vollständig übernommen“, schreibt Focus-Money. Darüber hinauserstattet das Krankenversicherungsunternehmen die Kosten für Zahnbehandlung und-prophylaxe. Weitere Pluspunkte sieht Focus-Money im stationären Bereich. Der Krankenversicherer übernimmt „die Kosten von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer,stationärer Psychotherapie und Transport zu 100 Prozent.“13.10.2010 Central Krankenversicherung
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=9
Eintrag vom: 09:34:33 - 25.02.2011
PKV News | Stiftung Warentest: Gothaer gut
Die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Ergänzungsversicherung aufzustocken erfreut sich bei gesetzlich Versicherten zunehmender Beliebtheit . So gibt es eine Fülle von Angeboten auf dem Markt, welche sich die Stiftung Warentest einmal genauer angesehen hatDie Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Ergänzungsversicherung aufzustocken erfreut sich bei gesetzlich Versicherten zunehmender Beliebtheit . So gibt es eine Fülle von Angeboten auf dem Markt, welche sich die Stiftung Warentest einmal genauer angesehen hat.    Insgesamt wurden 143 entsprechende Angebote geprüft, welche den Versicherten Zuschüsse zu Heilpraktikerbehandlungen, Zahnersatz und Brillen bieten. Das Ergebnis ist eindeutig: Fünf Angebote von drei Unternehmen wurden bei den Heilpraktikerbehandlungen mit ‚gutÂ’ bewertet. Drei der Angebote stammen von der Gothaer: MediNatura, sowie die Kombinationen aus MediAmbulant und MediNatura sowie MediTop2 und MediNatura.  Die Tester bewerteten besonders positiv die alleinige Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte beim Gothaer Tarif MediNatura.  Der Kunde muss keine Ergänzungspakete kaufen, die darüber hinaus weitere Leistungen enthalten.  Mit über 3,5 Millionen Mitgliedern und Beitragseinnahmen von 4 Milliarden Euro gehört die Gothaer zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt der Versicherer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.Die Krankenzusatzversicherung der Gothaer im Test
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=8
Eintrag vom: 09:34:24 - 25.02.2011
PKV News | M&M KV BILANZTEST: PKV­GESELLSCHAFTEN BESTENS GERÜSTET FÜR 2011
Private Krankenversicherungen haben sich nicht nur von den Turbulenzen am Finanzmarkt erholt, sondern auch ihre Unternehmensergebnisse signifikant verbessert, so das Ergebnis des aktuellen MORGEN & MORGEN KV-Bilanztests. Mit insgesamt 14 ausgezeichneten Gesellschaften und nicht einer „schwachen“ Gesellschaft bei 33 bewerteten Versicherern sendet die Branche ein äußerst positives Signal.2011 wird das Jahr der Privaten Krankenversicherung (PKV), sollte der Wechsel zur PKV durch die Auflösung der „drei-Jahresfrist“ sowie der gesunkenen Beitragsbemessungsgrenze mit Beschluss des „GKV-Finanzierungsgesetzes“ stark vereinfacht werden. Doch die wesentlichen Argumente liefern die Privaten Krankenversicherer selbst. Sie haben sich nicht nur von den Turbulenzen am Finanzmarkt erholt, sondern auch ihre Unternehmensergebnisse signifikant verbessert, so das Ergebnis des aktuellen MORGEN & MORGEN KV-Bilanztests.  Mit insgesamt 14 ausgezeichneten Gesellschaften und nicht einer „schwachen“ Gesellschaft bei 33 bewerteten Versicherern sendet die Branche ein äußerst positives Signal. Die Spitzengruppe hat sich trotz politischer Hürden mit einer Wachstumsquote von 3,39 Prozent behauptet und steigerte im vergangenen Jahr ihre Erträge aus Kapitalanlagen. Darüber hinaus war sie in der Lage, im Krisenjahr ihre Verwaltungskosten zu senken. Auch die Sicherheit wird bei der PKV großgeschrieben, zeigt die M&M Sicherheitsquote unter Betrachtung der Eigenmittel. Ausgezeichnete Voraussetzungen für stabile Beiträge und zufriedene Kunden. Pressemeldung Morgen & Morgen vom 22.09.2010Zum Bilanztest der privaten Krankenversicherung
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=7
Eintrag vom: 09:34:16 - 25.02.2011
PKV News | SIGNAL IDUNA bestätigt Vorjahresergebnis im Assekurata-Karriere-Rating
Die SIGNAL IDUNA Gruppe (SIGNAL IDUNA) bestätigt ihre attraktiven Karrierechancen auch in diesem Jahr und erhält von der Kölner Rating-Agentur dafür das Rating A+
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Eintrag vom: 09:34:07 - 25.02.2011
PKV News | Fall der 3 Jahresfrist in der privaten Krankenversicherung
Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 12. November 2010 den Fall der 3 Jahresfrist beschlossen.Erleichterter Wechsel in die PKV. Wegfall der Drei-Jahres-RegelungMit dem GKV-Finanzierungsgesetz wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze(oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.Weil die neuen Regelungen bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft treten, scheiden Ende diesen Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wird ab 2011 leicht auf 49.500 Euro gesenkt.Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.Auch nach der neuen Rechtslage gilt, dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen vonWeihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oderregelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind, während Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind.Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.Kürzere Bindungsfristen bei WahltarifenFreiwillig gesetzlich Versicherte, die einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben (z.B. Versicherungsschutz mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung), unterliegen derzeit einer dreijährigen Mindestbindungsfrist. Nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen gilt diese Mindestbindungsfrist nicht nur für einen Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, sondern auch für den Wechsel in die PKV.Diese Mindestbindungsfrist wird durch das GKV-Finanzierungsgesetz teilweise auf ein Jahr verkürzt. Für Wahltarife, die Versicherungsschutz mit• Beitragsrückerstattung • Kostenerstattung oder • die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungenbieten, gilt ab dem 2. Januar 2011 nur noch eine einjährige Mindestbindungsfrist. Für Wahltarife, die Selbstbehalte vorsehen sowie Krankengeld-Wahltarife gilt allerdings weiterhin eine dreijährige Mindestbindungsfrist.Insbesondere Selbständige, die in der GKV Krankengeld nur über den Abschluss eines Wahltarifs versichern können, tappen häufig in diese Falle: Obwohl sie nicht in der GKV versicherungspflichtig sind und ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen können, um in die PKV zu wechseln, führt der Abschluss eines Krankengeld-Tarifs dazu, dass sie drei Jahre lang an die GKV gebunden sind. Versicherte, die sich nicht so lange an eine gesetzliche Krankenkasse binden wollen, sollte deshalb Abstand vom Abschluss solcher Tarife nehmen.Berufsanfänger und ehemals SelbstständigeOhne Wartezeit können Personen in die PKV wechseln, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und sofort ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Das gleiche gilt für privat versicherte Selbstständige, die sich für den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis entscheiden.Quelle: PKV Verband
http://www.finanzmanager24.com/tinc?key=mjAkcisK&id=12
Eintrag vom: 09:34:04 - 25.02.2011
PKV News | Preis-Leistungs-Test zur privaten Krankenversicherung uniVersa gewinnt PKV-Tariftest in Euro
Das Wirtschaftsmagazin Euro hat in der Oktober-Ausgabe die Angebote der privaten Anbieter untersucht. Ob ein Krankenversicherungstarif günstig ist, ergibt sich aus seinen Leistungen und dem Monatsbeitrag, den die Versicherten dafür zahlen müssen, berichtet Euro. Als bester Anbieter für Männer und Frauen wurde die uniVersa älteste private Krankenversicherung in Deutschland, ausgezeichnet
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Eintrag vom: 09:33:53 - 25.02.2011
PKV News | Premium-Schutz Jahres-Reiseversicherung
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG hat zum 20. September 2010 eine neue Jahresversicherung mit zahlreichen Produktverbesserungen auf den Markt gebracht. Das Leistungspaket aus Reiserücktritts- und Abbruchversicherung hat keinen Selbstbehalt. Auf Alterszuschläge oder Altersbegrenzungen wurde gänzlich verzichtet.
http://www.finanzmanager24.com/google/pkv/Pressemeldungen-pr ...
Eintrag vom: 09:33:45 - 25.02.2011
PKV News | HALLESCHE Krankenversicherung zahlt 39 Millionen Euro an Versicherte zurück
Immer mehr Versicherte profitieren von der jährlichen Bei-tragsrückerstattung der HALLESCHE. Im Oktober 2010 konnten sich ca. 84.400 Versicherte über zurückerstattete Beiträge für ihre Leistungsfreiheit im Kalenderjahr 2009 freuen. Das sind 3,6 % mehr als im Vorjahr. Insgesamt wur-den rund 39 Mio. € ausbezahlt.
http://www.finanzmanager24.com/google/pkv/Pressemeldungen-pr ...
Eintrag vom: 09:33:37 - 25.02.2011
PKV News | Höchstwertung „ausgezeichnet“ im M&M Bilanztest
Das Analyse- und Softwarehaus Morgen und Morgen beurteilt die 2009er-Bilanz der SDK Süddeutschen Krankenversicherung als ausgezeichnet.
http://www.finanzmanager24.com/google/pkv/Pressemeldungen-pr ...
Eintrag vom: 09:33:00 - 25.02.2011
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