Wird durch einen Fahrschüler mit einem Fahrschulauto ein Verkehrsunfall verursacht, so haften der Fahrschüler, der Fahrschullehrer und die Kfz-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (AG Krefeld, Urteil vom 28.01.2010, Az: 3 C 490/08).
Ein merkantiler Minderwert eines verunfallten Fahrzeugs entfällt nicht deshalb, weil das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist oder mehr als 100.000 km gelaufen hat. Es ist auch nicht plausibel, dass bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, kein merkantiler Minderwert mehr eintreten soll (AG Arnsberg, Urteil vom 20.01.2010, Az: 3 C 339/09).
Der geschädigte Fahrzeugeigentümer kann nach einem Verkehrsunfall den Ersatz der fiktiven Verbringungskosten sowie der UPE-Aufschläge verlangen, wenn beide Schadenspositionen bei der Fahrzeugreparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären (LG Hanau, Urteil vom 09.04.2010, Az: 2 S 281/09).
Werden in einem Betrieb mit mehreren Firmenfahrzeugen wiederholt erhebliche Verkehrsverstöße begangen, bei denen der jeweilige Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, kann dem Betrieb bzw. dem Halter eine Fahrtenbuchauflage für alle Firmenfahrzeuge auferlegt werden (VG Berlin, Urteil vom 05.04.2011, Az: VG 11 K 128.11).
Wird ein Betrieb in Deutschland ca. 60km vom bisherigen Standort in das benachbarte Ausland verlagert, so liegt keine Betriebsstilllegung vor und eine hierauf gestützte Kündigungserklärung des Arbeitgebers ist unwirksam (BAG, Urteil vom 26.05.2011, Az.: 8 AZR 37/10).
Strafbare Handlungen zu Lasten des Arbeitgebers (z.B. Holzdiebstahl) rechtfertigen grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB ohne vorherige Abmahnung. Eine Abmahnung ist insbesondere - auch bei Störungen im Vertrauensbereich - entbehrlich, wenn es um eine schwere Pflichtverletzung geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich und für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere auch bei strafbaren Handlungen wie Diebstählen. In einem solchen Fall kann durch eine bloße Abmahnung als milderes Mittel die Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens auch nach 38 Jahren Betriebszugehörigkeit regelmäßig nicht mehr erreicht werden (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.03.2011, Az: 10 Sa 1788/10).
Durch das Elternzeitverlangen des Arbeitnehmers ruhen lediglich dessen Hauptleistungspflichten. Es handelt sich nicht bereits um eine vereinbarte Verringerung der Arbeitszeit mit Null Stunden. Vielmehr bleibt die vereinbarte Arbeitszeit durch die Inanspruchnahme der Elternzeit unberührt. Diese vereinbarte Arbeitszeit kann mithin verringert werden, selbst wenn bereits durch die vorherige Inanspruchnahme der Elternzeit aufgrund des Ruhens der Hauptleistungspflichten gar nicht gearbeitet wurde (LAG Hamburg, Urteil vom 18.05.2011, Az: 5 Sa 93/10).
Wird ein unberechtigter Umsatzsteuerausweis in einer Rechnung vorgenommen (sog. „Scheinrechnung“), haftet der Rechnungsaussteller auch dann für die ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält (BFH, Urteil vom 17.02.2011, Az: V R 39/09).
Muss ein Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung zwischen zwei vergleichbaren Arbeitnehmern abwägen, so muss er deren Betriebszugehörigkeitsdauer, deren Lebensalter, deren Unterhaltspflichten und deren Schwerbehinderung berücksichtigen. Bei dieser Abwägung fällt das Lebensalter des Arbeitnehmer mehr ins Gewicht, wenn der jüngere Arbeitnehmer mit unterhaltspflichtigen Kindern eher einen neuen Arbeitsplatz findet (LAG Köln, Urteil vom 18.02.2011, Az: 4 Sa 1122/10).
Aufgrund der Möglichkeit über das Internet weltweit Gegenstände zu erwerben, werden immer mehr Waren aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt. Für die eingeführten Waren müssen beim Zoll Einfuhrabgaben entrichtet werden. Berechnen die Zollbeamten die Einfuhrabgaben zu niedrig, kann sich der jeweilige Bürger auf einen bestehenden Vertrauensschutz berufen und muss keine Einfuhrabgaben nachentrichten (FG Hamburg, Urteil vom 03.05.2011, Az: 4 K 63/11).